A. Allgemeiner Teil
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit dem Verein HERTZ Schule, 6078 Lungern, Schweiz, hello@hertzschule.ch. Sie gelten für Schulangebote, Beratungen, Weiterbildungen, Veranstaltungen, Onlinekurse, Mitgliedschaften in Lernplattformen, Downloads und sonstige Bildungsleistungen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.
2. Vertragspartner und Vertretung
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern schliessen die sorgeberechtigten Personen den Vertrag. Sie bestätigen, zur Anmeldung und zu den erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein. Bestehen gemeinsame Sorgerechte, ist sicherzustellen, dass die Anmeldung mit den erforderlichen Zustimmungen erfolgt.
3. Informationen vor Vertragsschluss
Leistungsumfang, Preis, Beginn, Dauer, Durchführungsform, technische Voraussetzungen und besondere Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Offerte oder dem Schulvertrag. Angaben auf der Website sind eine Einladung zur Anmeldung und noch kein verbindliches Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als sofort buchbar bezeichnet werden.
4. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verein die Anmeldung schriftlich oder elektronisch bestätigt, einen individuellen Vertrag unterzeichnet oder bei einem Onlinekauf die Bestellung ausdrücklich annimmt und bestätigt. Automatische Eingangsbestätigungen können lediglich den Eingang dokumentieren.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss angegebenen Preise in Schweizer Franken. Sofern nicht anders angegeben, sind gesetzlich geschuldete Abgaben enthalten. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Verein nach Mahnung angemessene Mahnkosten und Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen verlangen sowie den Zugang zu noch nicht erbrachten Leistungen vorübergehend sperren.
6. Änderungen persönlicher Daten
Vertragspartner informieren den Verein unverzüglich über Änderungen von Kontakt-, Rechnungs-, Sorgerechts- oder Notfalldaten, soweit diese für die Leistung relevant sind.
7. Kommunikation
Vertragsbezogene Mitteilungen können an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Besonders sensible Daten werden über einen angemessenen sicheren Kanal ausgetauscht.
8. Kein allgemeines Widerrufsrecht
Das Schweizer Recht kennt bei gewöhnlichen Internetkäufen grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Freiwillige Rücktritts- oder Kulanzregeln ergeben sich ausschliesslich aus diesen AGB, dem Schulvertrag oder der jeweiligen Ausschreibung. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten.
9. Höhere Gewalt und ausserordentliche Umstände
Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs nicht wie geplant erbracht werden, darf der Verein Termin, Ort oder Format anpassen, eine angemessene Ersatzleistung anbieten oder den nicht erbrachten Teil rückvergüten. Dazu können behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Ausfälle kritischer Infrastruktur, Epidemien, schwere Erkrankungen von Schlüsselpersonen oder vergleichbare Ereignisse gehören.
10. Abtretung und Übertragung
Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung des Vereins an Dritte übertragen werden. Der Verein darf zur Durchführung qualifizierte Mitarbeitende oder Dienstleister einsetzen. Eine Übertragung des gesamten Vertrags auf eine Nachfolgeorganisation erfolgt nur unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben und der berechtigten Interessen der Vertragspartner.
B. Schulangebote
11. Aufnahmeverfahren
Eine Interessensmeldung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. Der Verein kann Gespräche, Schnuppertage, Unterlagen und eine pädagogische Abklärung vorsehen. Die Aufnahme richtet sich nach Platz, Passung, Bewilligung, Ressourcen, Sicherheit und dem vereinbarten Angebot.
12. Schulvertrag und Leistungsumfang
Ein Schulverhältnis wird in einem separaten Schulvertrag geregelt. Dieser bezeichnet insbesondere Kind, Sorgeberechtigte, Standort, Schuljahr, Betreuungszeiten, Schulgeld, Nebenkosten, Probezeit, Kündigungsfristen, Ferien, besondere Förderung und organisatorische Pflichten. Bei Widersprüchen geht der individuelle Schulvertrag diesen AGB vor.
13. Pädagogische Zusammenarbeit
Die Schule arbeitet partnerschaftlich mit Kind und Sorgeberechtigten. Die Sorgeberechtigten informieren über Umstände, die Sicherheit, Lernen oder Betreuung wesentlich beeinflussen können. Die Schule informiert angemessen über Lernentwicklung, Organisation und bedeutsame Vorkommnisse. Pädagogische Entscheidungen innerhalb des vereinbarten Konzepts liegen bei der Schulleitung und den zuständigen Fachpersonen.
14. Anwesenheit und Absenzen
Absenzen sind nach den mitgeteilten Verfahren rechtzeitig zu melden. Gesetzliche Schulpflichten und behördliche Vorgaben bleiben vorbehalten. Nicht besuchte Unterrichtstage werden grundsätzlich nicht einzeln rückvergütet, sofern die Schule die Leistung bereitgehalten hat.
15. Gesundheit, Medikamente und Notfälle
Sorgeberechtigte teilen notwendige Gesundheits- und Notfallinformationen vollständig und aktuell mit. Medikamente werden nur aufgrund einer klaren schriftlichen Vereinbarung verabreicht. Bei medizinischen Notfällen darf die Schule im Interesse des Kindes angemessene Sofortmassnahmen veranlassen und die angegebenen Notfallkontakte sowie Rettungsdienste informieren.
16. Schutz und Verhalten
Gewalt, Diskriminierung, Mobbing, gefährdendes Verhalten und schwerwiegende Störungen werden nicht toleriert. Die Schule kann abgestufte Schutz- und Unterstützungsmassnahmen treffen. Bei unmittelbarer Gefahr kann ein Kind vorübergehend von einzelnen Aktivitäten ausgeschlossen oder abgeholt werden müssen. Weitergehende Massnahmen richten sich nach Vertrag und anwendbarem Schulrecht.
17. Foto, Video und Veröffentlichungen
Interne pädagogische Dokumentation und öffentliche Veröffentlichung werden getrennt behandelt. Öffentliche Fotos oder Videos eines identifizierbaren Kindes werden nur aufgrund einer freiwilligen, zweckbezogenen und widerruflichen Einwilligung verwendet. Eine Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Aufnahme oder pädagogische Behandlung.
18. Schulgeld und Nebenkosten
Schulgeld, Zahlungsrhythmus, Material, Ausflüge, Verpflegung, Transporte, externe Fachleistungen und allfällige Depotzahlungen werden im Schulvertrag ausgewiesen. Mehrkosten werden nur erhoben, wenn sie vereinbart, angekündigt oder aufgrund eines dringenden Schutzinteresses notwendig sind.
19. Probezeit und Kündigung
Probezeit, ordentliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine werden im Schulvertrag festgelegt. Fehlt eine Regelung, ist eine Kündigung nur unter angemessener Berücksichtigung des Schuljahres, der Planungssicherheit und der konkreten Umstände möglich. Das Schulgeld bleibt bis zum wirksamen Vertragsende geschuldet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.
20. Ausserordentliche Beendigung
Beide Seiten können aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Vor einer Kündigung sollen - soweit Schutz und Dringlichkeit dies zulassen - Gespräch, schriftliche Klärung und angemessene Verbesserungsmöglichkeiten erfolgen. Wichtige Gründe können erhebliche Zahlungsrückstände, wiederholte schwere Pflichtverletzungen, Gefährdung anderer oder bewusst unvollständige sicherheitsrelevante Angaben sein.
21. Standort- und Angebotsänderungen
Notwendige organisatorische Anpassungen an Stundenplan, Räumen, Lehrpersonen, Gruppenzusammensetzung oder Lernformat sind zulässig, sofern der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Bei einer erheblichen dauerhaften Leistungsänderung werden angemessene Lösungen gesucht.
C. Präsenz- und Live-Weiterbildungen
22. Anmeldung und Teilnahmeplatz
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs oder nach den in der Ausschreibung genannten Kriterien berücksichtigt. Der Platz ist erst mit Bestätigung verbindlich reserviert.
23. Rücktritt durch Teilnehmende
Sofern die Ausschreibung nichts anderes bestimmt: bis 30 Tage vor Beginn werden bezahlte Gebühren abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 % rückerstattet; 29 bis 14 Tage vor Beginn werden 50 % geschuldet; ab 13 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr geschuldet. Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Mitteilung teilnehmen. Für mehrteilige Programme kann eine abweichende Regelung vereinbart werden.
24. Absage und Verschiebung
Der Verein darf Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit, Ausfall von Referierenden oder anderen wichtigen Gründen absagen oder verschieben. Bei Absage werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Weitergehende Kosten wie Reise, Unterkunft oder Erwerbsausfall werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde oder zwingendes Recht es verlangt.
25. Teilnahmebestätigung und Zertifikate
Bestätigungen oder Zertifikate werden nur ausgestellt, wenn die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere Anwesenheit, Aufgaben, Leistungsnachweise oder vollständige Zahlung. Sie stellen keine staatliche Anerkennung oder Berufsberechtigung dar, sofern dies nicht ausdrücklich und nachweislich angegeben ist.
26. Aufzeichnungen von Live-Terminen
Aufzeichnungen erfolgen nur, wenn dies angekündigt und datenschutzrechtlich zulässig ist. Teilnehmende werden über Zweck, Zugriff und Aufbewahrung informiert. Wer nicht sichtbar oder hörbar erscheinen möchte, kann - soweit didaktisch möglich - Kamera und Mikrofon deaktivieren oder eine alternative Beteiligungsform vereinbaren.
D. Onlinekurse und digitale Inhalte
27. Zugang und Laufzeit
Zugangsdauer, Beginn und enthaltene Inhalte ergeben sich aus dem Angebot. Zugänge sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden. Der Verein darf bei Missbrauch den Zugang nach Vorwarnung sperren; bei schwerem oder vorsätzlichem Missbrauch auch sofort.
28. Technische Voraussetzungen
Teilnehmende sind für geeignete Geräte, Internetzugang, aktuelle Software und grundlegende Sicherheitsmassnahmen verantwortlich. Der Verein unterstützt bei zumutbaren Zugangsproblemen, garantiert aber keine Kompatibilität mit allen Geräten oder Netzwerken.
29. Inhalte und Aktualisierungen
Der Verein darf Inhalte fachlich und technisch aktualisieren, neu ordnen oder durch gleichwertige Materialien ersetzen. Der wesentliche Charakter und zugesicherte Leistungsumfang bleiben erhalten.
30. Digitale Downloads
Downloads dürfen nur für den eigenen vertraglich gestatteten Gebrauch gespeichert und genutzt werden. Eine Weitergabe an Kollegien, Schulen, Plattformen, Gruppen oder Dritte ist ohne entsprechende Lizenz nicht erlaubt.
31. Verfügbarkeit
Geplante Wartungsarbeiten und vorübergehende technische Störungen begründen keine Rückerstattung, sofern Zugang und Nutzung insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bei länger dauernder wesentlicher Nichtverfügbarkeit wird die Laufzeit angemessen verlängert oder eine andere angemessene Lösung angeboten.
E. Urheberrecht und Nutzung
32. Rechte an Materialien
Sämtliche Rechte an Kursen, Texten, Videos, Audios, Konzepten, Grafiken, Übungen, Vorlagen, Marken und Methoden verbleiben beim Verein oder den jeweiligen Rechteinhabern.
33. Persönliche Nutzungslizenz
Mit vollständiger Zahlung erhält die teilnehmende Person ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Materialien im vereinbarten Umfang für eigene Lern- oder Unterrichtszwecke zu verwenden. Eine kommerzielle Weiterverwertung, Veröffentlichung, Übersetzung, systematische Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung zum Training von KI-Systemen ist ohne schriftliche Erlaubnis untersagt.
34. Eigene Beiträge der Teilnehmenden
Teilnehmende behalten die Rechte an eigenen Beiträgen. Sie räumen dem Verein nur die Rechte ein, die für Durchführung, Feedback und vereinbarte Dokumentation erforderlich sind. Beiträge anderer Teilnehmender sind vertraulich zu behandeln.
F. Haftung
35. Sorgfalt und pädagogische Ergebnisse
Der Verein erbringt seine Leistungen sorgfältig. Ein bestimmter Lern-, Prüfungs-, beruflicher, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert. Entwicklung hängt von individuellen Voraussetzungen und Mitwirkung ab.
36. Haftungsbegrenzung
Die Haftung richtet sich nach zwingendem Schweizer Recht. Soweit zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ausgeschlossen. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Regeln.
37. Externe Dienste und Empfehlungen
Hinweise auf Bücher, Apps, Fachpersonen oder externe Angebote sind sorgfältig ausgewählt, begründen aber keine Verantwortung für deren Leistungen. Verträge mit Dritten werden direkt mit diesen geschlossen.
G. Datenschutz
Personendaten werden gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und den für Schule, Bewerbung oder Fotoverwendung geltenden Zusatzinformationen bearbeitet. Die Vertragspartner verpflichten sich, personenbezogene Informationen über andere Familien, Kinder, Teilnehmende oder Mitarbeitende vertraulich zu behandeln.
H. Schlussbestimmungen
38. Änderungen
Der Verein kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen werden wesentliche Änderungen mit angemessener Frist mitgeteilt. Widerspricht die andere Partei und ist keine Einigung möglich, gelten die vertraglichen Kündigungsregeln.
39. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen und pädagogischen Zweck möglichst nahekommt.
40. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vereins. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
41. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Verträge, Offerten und Ausschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichen.